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Möglichkeiten einer ärztlichen homöopathischen Behandlung

Es gibt sowohl Kassenärzte als auch Privatärzte, bei denen Sie sich homöopathisch behandeln lassen können.

Die Grundlage für eine regelrechte Verordnung homöopathisch gewählter Arzneien bei chronischen Erkrankungen ist normalerweise eine sehr zeitaufwändige Erfassung und Ausarbeitung aller Patienten-Symptome (2-4 Stunden). Privatpraxen können sich insbesondere bei schwierigen, chronischen Krankheitsfällen in der Regel die notwendige Zeit nehmen, weshalb etwa 1/3 der Mitgliedspraxen des DZVhÄ Privatpraxen sind. Viele Patienten entscheiden sich für eine privatärztlich-homöopathische Behandlung, weil sie dort eine individuellere Betreuung erwarten können und meist nur geringe Wartezeiten nach Terminvereinbarung in Kauf nehmen müssen.

Grundsätzlich sollten Sie auf die Qualifikation des Arztes achten und sich nicht scheuen zu fragen, ob Sie mittels klassischer Einzelmittelhomöopathie behandelt werden. Die derzeit beste Ausbildung haben Ärzte mit dem "Homöopathie-Diplom" des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte. Sie verfügen über eine hohe Qualifikation und oft über langjährige spezifische Erfahrung. Zumindest sollte der Arzt über die Zusatzbezeichnung Homöopathie verfügen.

Kosten einer homöopathischen Behandlung

Sonderheft "Homöopathie und Kostenerstattung"
3. überab. Auflage

Bei einer privatärztlichen Behandlung bemessen sich die Kosten nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die die Abrechnung sämtlicher medizinischer Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung regelt.

In der GOÄ sind jeder Leistung bestimmte Ziffern mit jeweiliger Bewertung zugeordnet. So gibt es in der privatärztlichen Gebührenordnung speziell für die Homöopathie die Ziffern 30 und 31 (Homöopathische Erstanamnese inklusive Ausarbeitung des Falles und homöopathische Folgekonsultation). Auch allgemeine Abrechnungsziffern können je nach Leistung in Frage kommen.

Abhängig von der Schwierigkeit und dem Zeitaufwand im Einzelfall kann die Grundbewertung der einzelnen Ziffern mit den Faktoren 1 bis 3,5 (in Ausnahmefällen auch höher) gesteigert berechnet werden. Bei den meisten Privatärzten ergeben sich dadurch folgende Kosten: Erstanamnese inkl. Fallausarbeitung (Dauer insgesamt 2 - 4 Std.) zwischen 120,- € und 220,- €; ausführliche Folgekonsultationen und Akutbehandlungen (ca. 30 - 60 min.) je nach Zeitaufwand bis zu 80,- €. Bei kürzeren Konsultationen können die Kosten entsprechend niedriger sein, bei längeren höher. Bitte fragen Sie den Arzt/die Ärztin Ihrer Wahl nach den voraussichtlichen Kosten Ihrer Behandlung. Die meisten privat abrechnenden Homöopathie-Praxen werden bereit sein, mit Ihnen ein unverbindliches Vorgespräch über Ablauf und die Kosten Ihrer Behandlung zu führen.

Bei einer kassenärztlich-homöopathischen Behandlung werden die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen komplett übernommen. Mehr dazu erfahren sie weiter unten im Punkt "Integrierte Versorgung mit Klassischer Homöopathie".

Sonderheft "Homöopathie und Kostenerstattung" hier herunterladen <+>

Optionen der Kostenerstattung:

- Private Zusatzversicherungen

Wenn Sie als gesetzlich krankenversicherter Patient eine Privatpraxis konsultieren möchten, ist eine entsprechende private Zusatzversicherung sicher eine mögliche Option. Speziell für Kinder sind diese Versicherungen relativ günstig.

Detaillierte Informationen zu privaten Zusatzversicherungen, die die Kosten für eine homöopathische ärztliche Behandlung übernehmen,
finden Sie hier <+>

Manche Patienten entscheiden sich aber auch gegen eine Zusatzversicherung, weil die Kosten der homöopathischen Behandlung längerfristig gesehen (d.h. nach der aufwändigen Erstanamnese) oft günstiger sind als der Aufwand für die Zusatzversicherung. Das müssten Sie eventuell mit Ihrem behandelnden Arzt absprechen.

- Integrierte Versorgung (IV) mit Klassischer Homöopathie

In vielen Kassenpraxen ist die Homöopathie inzwischen im Rahmen der "Integrierten Versorgung" als Kassenleistung möglich. Allerdings nicht in allen und auch nicht bei jeder Kasse. Wenn Sie eine homöopathische Behandlung als Kassenleistung möchten, achten Sie bitte darauf, ob Ihre Krankenkasse an der Integrierten Versorgung Homöopathie teilnimmt und fragen Sie in der Praxis Ihrer Wahl, ob diese ebenfalls an daran teilnimmt.
Welche Gesetzliche Krankenkassen die Kosten für eine homöopathische Behandlung übernehmen,
erfahren Sie hier <+>

- Sonstige Gesetzliche Krankenkassen

Im Rahmen der normalen kassenärztlichen Gebührenordnung (EBM) werden leider für Kassenpatienten keine seriös ausgeführten Leistungen der klassischen Einzelmittelhomöopathie bezahlt. Eine homöopathische Behandlung muss daher privat gezahlt werden.

Bitte zögern Sie nicht, Ihre Krankenkasse auf die Möglichkeit der Teilnahme am IV-Vertrag Homöopathie hinzuweisen. Gegebenenfalls können Sie die Krankenkasse wechseln.

- Beihilfe

Wenn Ihre Beihilfestelle nach GOÄ abrechnet und Ihnen freie Arztwahl gewährt, werden die Kosten normalerweise übernommen.

- Privatversicherungen

Privatpatienten haben freie Arztwahl, die Kosten für eine homöopathische Behandlung werden bei allen Ärzten übernommen.



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Login-Information für Ärzte
Detaillierte Informationen zu den IV-Verträgen - wie z.B. die Vertragstexte, Antworten auf häufige Fragen sowie die Formulare zum Herunterladen - finden Sie hier auf dieser Seite "Kosten / Erstattung" unter Verwendung des Login für Ärzte

Bei Login-Problemen wenden Sie sich an Ihren Landesverband oder an die Geschäftsstelle der Managementgesellschaft
arztservice@dzvhae.de

Homöopathie-Diplom
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