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Stellungnahme des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) zum Thema Impfen

(unter Mitarbeit von Gerhard Bleul, Franz Bonsch, Petra Fabri-Richters, Ulrich Koch, Curt Kösters, Michael Mertner, Steffen Rabe, Thomas Röhrig, Sabine Schraut und Gisela Steinhoff )

Impfungen sind Vorbeugung, manchmal auch Risiko

Schutzimpfungen gehören zu den präventiven medizinischen Maßnahmen in der Medizin; sie können bis zu einem gewissen Grad Infektionskrankheiten verhindern und auch die Möglichkeit der Ansteckung für Ungeimpfte verringern. Unter bestimmten, wenn auch seltenen Umständen können sie schwer wiegende Reaktionen mit vorübergehenden oder bleibenden Schäden hervorrufen. Ein Zusammenhang zwischen Impfungen und der Zunahme chronischer Krankheiten wird diskutiert und bedarf dringend der weiteren Forschung. Wie für jede andere präventive medizinische Maßnahme muss eine Diskussion über möglichen Nutzen und mögliche Risiken auch für Impfungen legitim sein und auf einem sachlichen Niveau geführt werden.

STIKO-Empfehlungen

Die öffentlichen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) sind sorgfältig erwogen und berücksichtigen den aktuellen Stand des Wissens mit der Absicht, das Auftreten vieler Infektionskrankheiten grundsätzlich zu verhindern. Diese Empfehlungen sind keine Vorschrift und kein Gesetz, geben aber den medizinischen Standard vor, von dem laut Bundesgerichtshof nur abgewichen werden kann, wenn gewichtige Einwände anerkannter Fachleute vorliegen oder wenn eine Impfung im Einzelfall wegen des Gesundheitszu-stands des Patienten nicht zulässig ist.
Andererseits ist jede Impfung juristisch eine Körperverletzung, die nur dann straffrei ist, wenn der ein Patient bzw. dessen Eltern nach umfassender Aufklärung zugestimmt haben. Die geforderte Entscheidung kann ihnen weder vom impfenden Arzt noch von einer öffentlichen Empfehlung abgenommen werden. Dem hohen Wert der Selbstbestimmung über die eigene Gesundheit ist jede öffentliche Empfehlung untergeordnet. Wir lehnen die zunehmende Interpretation der STIKO-Empfehlungen als „Impfvorschrift“ im Sinne eines Pflicht- oder Zwangsprogramms ab.

Interessenskonflikt zwischen Individuum und Gesellschaft

Im öffentlichen Gesundheitsdienst ist die Verhinderung von Ansteckung ein oberstes Ziel, dem eine möglichst hohe Impfrate dient. Für den einzelnen Menschen ist Förderung und Erhaltung der eigenen Gesundheit der höchste medizinische Anspruch. Nicht immer lassen sich beide Forderungen gleichzeitig erfüllen. In der individuellen Medizin ist jeder Fall ist ein besonderer Einzelfall. Eine Impfempfehlung kann daher nur Leitlinie sein, die gemäß der individuellen Besonderheiten dem Einzelfall angepasst werden muss. Dabei müssen Konstitution, Vorerkrankungen, bestehende Krankheiten, aber auch persönliche Einstellungen berücksichtigt werden.

Aufklärung

Die Entscheidung, gerade ein Kind gegen bestimmte Krankheiten zu impfen oder nicht zu impfen, ist von überragender Tragweite für dessen weitere gesundheitliche Entwicklung. Dies stellt besondere Anforderungen an Qualität und Umfang der vorausgehenden Aufklärung durch den verantwortlichen Arzt, die außer den juristisch geforderten Inhalten (wie Verlauf, Risiken und Behandlungsmöglichkeiten der jeweiligen Erkrankungen, Wirksamkeit, Wirkdauer und bekannte unerwünschte Arzneiwirkungen der entsprechenden Impfungen, Alternativen zur Impfung) unbedingt auch die individuelle gesund-heitliche und soziale Lebenssituation des Impflings berücksichtigen muss. Dieses Aufklärungsgespräch muss sachlich, wertneutral und ergebnisoffen geführt werden auf der Grundlage möglichst objektiver Informationen.
Unsachliche Werbekampagnen für Impfungen, besonders in Laienpub-likationen oder öffentlichen Einrichtungen wie Kindergärten oder Schulen lehnen wir ab. Dramatisierende Darstellungen, fehlerhafte Interpretationen von Statistiken und das Ansprechen diffuser Ängste beobachten wir mit Sorge.

Selbstbestimmung

Eine nach sorgfältiger Impfaufklärung verantwortlich getroffene Entscheidung für oder gegen bestimmte Impfungen ist unbedingt zu akzeptieren – eine soziale Ächtung oder gar Strafandrohung von Patienten, Eltern oder Ärzten, die in ihrer Entscheidung von offiziellen Empfehlungen abweichen, wird vom DZVhÄ scharf zurückgewiesen. Gemäß der Ottawa-Charta der Weltgesund-heitsorganisation (WHO) fordern wir, „allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen.“

Reaktionen dokumentieren und melden

Treten im engen zeitlichen Zusammenhang mit einer durchgeführten Schutzimpfung gesundheitliche Beeinträchtigungen des Impflings auf, sind diese vorurteilsfrei zu dokumentieren und durch den verantwortlichen Arzt an die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft oder das Paul-Ehrlich-Institut zu melden. Eine vorschnelle Einstufung des Ereignisses als unabhängig von der Impfung verhindert eine aussagekräftige Erfassung möglicher unerwünschter Arzneiwirkungen und eine sofortige sinnvolle Therapie auch leichterer Impffolgen. Die Behandlung solch unerwünschter Impffolgen durch Homöopathie ist mit zahlreichen guten Erfahrungen belegt.

Keine „homöopathische Impfung“

Es gibt keine „homöopathischen Impfungen“. Kein homöopathisches Mittel ist in der Lage, eine nachweisbare Immunisierung hervorzurufen. Vor dem Ersatz einer notwendigen Impfung durch die Einnahme homöopathischer Medikamente wird gewarnt. Ganz anders ist die homöopathische Vorbeugung von Erkrankungen zu bewerten. Sie ist möglich, wenn im Rahmen einer Epidemie oder bei ansteckenden Krankheiten im persönlichen Umfeld die zu erwartende Krankheit in ihren Besonderheiten und charakteristischen Symptomen bekannt ist und das geeignete homöopathische Arzneimittel, auch unter Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten des Ansteckungs-gefährdeten, sorgfältig ausgewählt wird.

Homöopathische Behandlung als Alternative

Bestehen medizinische Kontraindikationen oder eine selbstbestimmte Entscheidung gegen eine Impfung, gehört – neben allgemeinen und speziellen vorbeugenden Maßnahmen und dem eventuellen Einsatz einer homöopathisch-en Vorbeugung – auch die homöopathische Therapie zu den Behandlungs-Alternativen.

Kontakt:
Christoph Trapp, Pressestelle des DZVhÄ, Am Hofgarten 5, 53113 Bonn,
Tel 0228 – 63 92 30



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