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IV-Vertrag Homöopathie
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Private Zusatzversicherungen

Etwa 2/3 der homöopathischen Mitgliedspraxen des DZVhÄ sind Kassenpraxen, etwa 1/3 sind Privatpraxen. Viele Patienten entscheiden sich für eine privatärztlich-homöopathische Behandlung, weil sie dort eine individuellere Betreuung erwarten und meist nur geringe Wartezeiten nach Terminvereinbarung in Kauf nehmen müssen. Privatpraxen können sich insbesondere bei schwierigen, chronischen Krankheitsfällen in der Regel mehr Zeit nehmen können.

Seit 1996 ist die Homöopathie Bestandteil der privaten Krankenversicherung, in die Gebührenordnung Ärzte (GOÄ) wurden die entsprechenden Ziffern aufgenommen. Probleme gibt es bisweilen mit der Erstattung von Kosten verordneter Hochpotenzen. Die Versicherer stellen sich in diesen Fällen auf den Standpunkt, dass sie nur für Arzneien zahlen müssen, in denen noch Moleküle der Ausgangssubstanz nachzuweisen sind.

Weitere Informationen zu den Optionen der Kostenerstattung für eine homöopathische Behandlung finden Sie auf dieser Seite unter dem Stichpunkt
Möglichkeiten einer ärztlichen homöopathischen Behandlung <+>

Was bieten private Krankenzusatzversicherungen?

Private Krankenzusatzversicherungen sind speziell darauf abgestimmt, den Schutz der gesetzlichen Versicherung zu ergänzen. Die unten genannten Versicherer bieten unter anderem auch Tarife für die ärztliche Homöopathie an.
Patienten sollten beim Abschluss von privaten Zusatzversicherungen unbedingt darauf achten, dass tatsächlich Privatarztrechnungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstattet werden, die die Abrechnung sämtlicher medizinischer Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung regelt.

Was ist beim Vertragsabschluss zu beachten?

Jeder Anbieter privater Versicherungen definiert genau, was sein Vertragspartner in Anspruch nehmen kann und was nicht. Grundsätzlich gilt: Jede Behandlung muss medizinisch notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich sein, die Kosten einer alternativen Therapie dürfen nicht die einer vergleichbaren Behandlung der konventionellen Medizin überschreiten. Zum Aufnahmeprozedere beim Vertragsabschluss gehört häufig ein Fragenkatalog zu Vorerkrankungen und Behandlungen. Die Versicherung darf die Aufnahme wegen Vorerkrankungen verweigern oder mit Risikozuschlägen und Wartezeiten versehen.

Welche Versicherung bietet was genau?

Die verschiedenen Modelle und Tarife der Versicherungsfirmen erscheinen kompliziert und unübersichtlich – was genau erstattet welche Versicherung in welchem Fall und wie viel zahlt sie? Da sich alleine inzwischen niemand mehr in diesem Tarifdschungel zurecht findet, hat der DZVhÄ einen unabhängigen Versicherungsmakler benannt, der für Patienten gerne kostenlos und unverbindlich eine Voranfrage bei passenden Versicherungen stellt.

Sie können das Formular für eine Antragsvorprüfung
hier herunterladen (pdf) <+>

Hinweis zur "Informationspflicht" des Versicherungsmaklers
hier herunterladen (pdf) <+>

Private Zusatzversicherungen im Überblick

Der DZVhÄ hat für Sie die Fülle von Angeboten untersucht und gibt hier einen Überblick über diejenigen privaten Kassen, die in ihren Zusatzversicherungen die Kosten für von Ärzten ausgeführte homöopathischen Behandlungen übernehmen. Die Aufstellung stellt keine Bewertung, sondern lediglich eine Vorrecherche dar. Die Kosten der Tarife können wegen der zum Teil großen Unterschiede und der von individuellen Faktoren abhängigen Bedingungen (wie Geschlecht und Alter zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses) nicht angegeben werden. Vorgestellt werden die einzelnen Angebote nur in Bezug auf ihre Leistungen für homöopathische Behandlungen, etwaige weitere enthaltene Komponenten (Erstattungen für Sehhilfen, Zahnersatz, etc.) können bei den jeweiligen Versicherern erfragt werden.

Tabelle "Private Krankenkassen - Tarifübersicht Homöopathie" (pdf, Stand: August 2010) <+>

Besonderheiten

- Ein Auslandsreise-Krankenversicherungsschutz ist bei allen Versicherungsverträgen mit inbegriffen.
- Viele der Tarife bieten weitere Leistungen an, z.B. Augen-Laser OP, Hilfsmittel, Hörgeräte, Heilmittel, Kostenübernahme zur Praxisgebühr, etc.
- Beitragsrückerstattung aufgrund Leistungsfreiheit.
- Es handelt sich nur um einen Überblick im Ansatz - ohne Gewähr auf Vollständigkeit.
- Den Verträgen liegen die jeweils gültigen Bedingungen zugrunde.



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