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Weiter- und Fortbildung in Homöopathie

Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) – die ärztliche Fachgesellschaft für Homöopathie – veranstaltet und koordiniert seit vielen Jahrzehnten die Weiterbildung und Fortbildung auf dem gesamten Gebiet der Homöopathie. In unserem Jahresprogramm finden Sie alle qualitativ hochwertigen und vom DZVhÄ anerkannten Veranstaltungen zur Weiter- und Fortbildung im Bereich der ärztlichen Homöopathie.

Das DZVhÄ-Jahresprogramm "Weiter- und Fortbildung in Homöopathie"

In diesem Heft finden Sie alle qualitativ hochwertigen Veranstaltungen zur Weiter- und Fortbildung, u.a.: Wichtige Termine / Weiterbildungskurse zur Theorie der Homöopathie A-D (Curriculum der Bundesärztekammer, BÄK) / Diplomkurse zur Theorie der Homöopathie E-F (Curriculum des DZVhÄ) / Curriculum der Fallseminare des DZVhÄ / Kurskalender - Überblick / Kursorte und ihre Angebote / Homöopathische Praxis in der Ausbildung (Zusatzbezeichung oder Homöopathie-Diplom des DZVhÄ) / Termine und Adressen für die praktische Weiterbildung / Homöopathie-Diplom des DZVhÄ / Literaturempfehlungen, u.v.m...

Koordination: DZVhÄ-Geschäftsstelle Bonn, E-Mail sekretariat@dzvhae.de.
Fachliche Rückfragen: DZVhÄ Vorstand, Weiterbildung, Angelika Gutge-Wickert, weiterbildung@dzvhae.de.

Veranstaltungskalender: Termine und Informationen über Weiter- und Fortbildungen

Termine und Informationen über Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen im Bereich der Homöopathie finden Sie in der Rubrik "Veranstaltungen". Der Kalender wird von den Veranstaltern regelmäig aktualisiert und ergänzt.
Bitte beachten Sie: Nicht jede Veranstaltung im Online-Veranstaltungskalender des DZVhÄ ist als ärztliche Homöopathie-Fortbildung anerkannt!
Weiter zum Veranstaltungskalender Homöopathie des DZVhÄ <+>

Das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ

Der DZVhÄ hat nach enger Abstimmung mit zahlreichen aktiven Dozentinnen und Dozenten in den einzelnen Landesverbänden beschlossen, trotz der neuen Weiterbildungsordnung auch weiterhin eine Vollausbildung anzubieten und ein Zertifikat einzuführen. Dieses Homöopathiediplom bietet seinen Absolventinnen und Absolventen die Möglichkeit, den erreichten Ausbildungsgrad offensiv zu dokumentieren. Nicht zuletzt soll damit auch ein politisches Zeichen gesetzt werden. Bitte tragen Sie diese Initiative Ihres Berufsverbandes mit dem Ziel einer breiten Qualitätsoffensive mit - Vieles spricht dafür!
Antragsformular "Homöopathie-Diplom des DZVhÄ" herunterladen <+>

Vorteile des Homöopathie-Diploms

  • Sie dokumentieren vereinsintern und nach außen die Bedeutung einer fundierten und praxisorientierten Ausbildung im Bereich der Homöopathie.

  • Sie stärken damit die ärztliche Homöopathie im Rahmen auch zukünftiger standespolitischer Entscheidungen.

  • Sie werden mit einer fundierten Ausbildung zukünftig mehr Erfolg und Befriedigung in Ihrer eigenen Praxis haben.

  • Sie können das Diplom wirksam auf Ihrem Praxisschild und Briefkopf sowie im Wartezimmer verwenden und Ihren Qualitätsanspruch dokumentieren.

  • In der Rubrik "Arzt- und Apothekensuche" auf dieser Webseite wird Ihre Diplomierung als besonderes Qualitätsmerkmal hervorgehoben.

Stellen Sie die Weichen für eine hochwertige ärztliche Homöopathie in Deutschland und für eine erfolgreiche eigene Praxis! Beantragen Sie Ihr Homöopathie-Diplom umgehend bei dem Diplombeauftragten Ihres regionalen DZvhÄ-Landesverbands. Verwenden Sie das Diplom auf Ihrem Praxisbriefkopf, Ihren Rezepten, Ihrem Praxisschild und dokumentieren Sie so den Qualitätsanspruch auch nach außen. Sie finden den zuständigen Diplombeauftragten in der
Rubrik "Landesverbände" <+>

Änderungen der Richtlinien zum Führen des Homöopathie-Diploms in Stichworten (entsprechend der DV-Beschlüsse vom 16.5.2010 in Köthen)
herunterladen (pdf) <+>

Qualitätsrichtlinie zum Homöopathie-Diplom (gültig ab 01.01.2011)
herunterladen (pdf) <+>

Weiterbildungs- und Ausbildungsanerkennungsrichtlinie (gültig ab 01.01.2011)
Richtlinie betreffend die Anerkennung von Kursen, Fallseminaren und Praxis für die Homöopathie-Diplomausbildung
herunterladen (pdf) <+>

Fortbildungsanerkennungsrichtlinie (gültig ab 01.01.2011)
Richtlinie betreffend der Anerkennung von Fortbildungen zur Verlängerung des Homöopathie-Diploms
herunterladen (pdf) <+>

Definition homöopathischer Inhalte

Die Homöopathie ist eine ärztliche Therapieform mit Einzelarzneien, welche am Menschen geprüft sind und - in der Regel in potenzierter Form - nach dem Ähnlichkeitsprinzip verordnet werden“.

Im Sinne von Weiterentwicklung und Forschung in der Homöopathie ist auch die Anwendung von noch ungeprüften Arzneimitteln möglich. Diese Arzneimittel sollen zukünftig Arzneimittelprüfungen unterzogen werden.
In Weiterbildungen kann über neue Methoden der Arzneifindung informiert werden, sie sind aber kein Lehr- und Prüfungsinhalt.
In Fortbildungen können diese (neuen) Methoden auch Lehrinhalt sein, diese Fortbildungen sind auch anerkennungsfähig.

Weiterbildung
...umfasst Kurse und Seminare bzw. Praxisassistenz , die nach Abschluss des Medizinstudiums unter der Leitung eines Weiterbildungsbefugten absolviert werden und für den Erwerb eines Facharztes - oder einer Zusatzweiterbildung notwendig sind.

Fortbildung
...dient der anhaltenden Qualifizierung im Beruf.

Die Ausbildung zum Homöopathie-Diplom des DZVhÄ
... umfasst sowohl Weiterbildungs- als auch Fortbildungselemente.

Anerkannte Fortbildungsveranstaltungen: "Registrierungsliste"

Auflistung aller vom DZVhÄ und seinen Landesverbänden anerkannten Fortbildungsveranstaltungen (Veranstaltungen mit Registrierungsnummern) ab 1.1.2009
herunterladen (pdf) <+>

Häufig gestellte Fragen zu Fort- und Weiterbildung (FAQ)

Hier finden Sie
Antworten auf häufige Fragen zur Weiter- und Fortbildung in Homöopathie <+>

Jahresprogramme des DZVhÄ - Archiv

Hier entsteht in Kürze das Archiv der Weiter- und Fortbildungsprogramme des DZVhÄ ("Jahresprogramme") der vergangenen Jahre. Bis auf weiteres finden Sie hier das
DZVhÄ-Jahresprogramm 2009 <+>

Überprüfung der Fortbildungsnachweise für das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ / Verlängerungsanträge

Inhaber des Homöopathie-Diploms des DZVhÄ mit Ausstellungsdatum 2005 (Ablaufdatum 2010), die an der IV Homöopathie teilnehmen.
Verlängerungsantrag hier herunterladen <+>

Inhaber des Homöopathie-Diploms des DZVhÄ mit Ausstellungsdatum 2006 (Ablaufdatum 2011), die an der IV Homöopathie teilnehmen.
Verlängerungsantrag hier herunterladen <+>

Die Weiterbildungsordnung

In ihrer der Musterweiterbildungs-Ordnung (MWBO 2003) empfiehlt die Bundesärztekammer, dass
a) Zusatzbezeichnungen erst nach der Facharztanerkennung erworben werden können, und
b) mit einer Prüfung bei der zuständigen Landesärztekammer abschließen.

In Bezug auf die Homöopathie sieht die MWBO 2003 eine Verkürzung der Weiterbildungszeiten vor. Bei den Fallseminaren bedeutet das: Kürzung von bisher minimal 300 Std. auf minimal 100 Std. bei einem weiterbildungsbefugten Arzt oder Ärztin und bei den Weiterbildungskursen mit je 40 UStd. Kürzung von 6 auf 4 Kurse.

Dies wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Die Voraussetzung eines Facharztes zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Homöopathie ist z. B. in Bayern, Berlin und in Schleswig-Holstein nicht Voraussetzung für den Erwerb der Zusatzbezeichnung Homöopathie. Rechtsverbindlich für Sie ist immer die bei Ihrem Weiterbildungsbeginn gültige Weiterbildungsordnung Ihrer regionalen Ärztekammer. Bitte wenden Sie sich bei Fragen dorthin!

Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) vertritt die Ansicht, dass die dreijährige Weiterbildungszeit mit 100 Unterrichtsstunden im Jahr (=300 Std.) ein zeitliches Minimum neben den Wochenkursen darstellt. Die Ärztekammer Berlin ist bereits unserer Auffassung gefolgt und verlangt jetzt ebenfalls mindestens 300 Std. Fallseminare für die Beantragung der Zusatzbezeichnung Homöopathie.

Um eine qualifizierte Weiterbildung weiterhin zu realisieren und dem Patienten transparent zu machen, welcher Arzt diese gründliche Ausbildung durchlaufen hat, vergibt der DZVhÄ das Homöopathie-Diplom auf der Basis der Dreijährigen Weiterbildung und der 6 Wochenkurse. Dieses Diplom können Sie bei ihrem zuständigen Landesverband des DZVhÄ beantragen.

In Absprache mit der Österreichischen Gesellschaft für Homöopathische Medizin (ÖGHM) empfiehlt der DZVhÄ, einen Weiterbildungskurs dieser Gesellschaft anzuerkennen. Diese Entscheidung liegt allerdings bei der jeweiligen Landesärztekammer.

Muster-Kursbuch Homöopathie, Stand: Januar 2006, herunterladen <+>



Zu den anderen Ländern

Jahresprogramm 2010
"Weiter- und Fortbildung in Homöopathie"
Weiter- und Fortbildung 2010
hier herunterladen (pdf)


Diplomverlängerung
Überprüfung der Fortbildungsnachweise und Antrag auf Verlängerung
(5 Jahre nach Erstausstellung)
Bitte spätestens 4 Wochen vor Ablauf ("gültig bis...) an den zuständigen Landesverband schicken
Verlängerungsantrag für
- Ausstellungsdatum 2005 (Ablaufdatum 2010)
- Ausstellungsdatum 2006 (Ablaufdatum 2011)