|
|
Das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ
 Der DZVhÄ hat nach enger Abstimmung mit zahlreichen aktiven Dozentinnen und Dozenten in den einzelnen Landesverbänden beschlossen, trotz der neuen Weiterbildungsordnung auch weiterhin eine Vollausbildung anzubieten und ein Zertifikat einzuführen. Dieses Homöopathiediplom bietet seinen Absolventinnen und Absolventen die Möglichkeit, den erreichten Ausbildungsgrad offensiv zu dokumentieren. Nicht zuletzt soll damit auch ein politisches Zeichen gesetzt werden. Bitte tragen Sie diese Initiative Ihres Berufsverbandes mit dem Ziel einer breiten Qualitätsoffensive mit - Vieles spricht dafür!
Antrag Homöopathie-Diplom (Stand 10/2009) hier herunterladen (pdf) <+>
Vorteile des Homöopathie-Diploms
● Sie dokumentieren vereinsintern und nach außen die Bedeutung einer fundierten und praxisorientierten Ausbildung im Bereich der Homöopathie.
● Sie stärken damit die ärztliche Homöopathie im Rahmen auch zukünftiger standespolitischer Entscheidungen.
● Sie werden mit einer fundierten Ausbildung zukünftig mehr Erfolg und Befriedigung in Ihrer eigenen Praxis haben.
● Sie können das Diplom wirksam auf Ihrem Praxisschild und Briefkopf sowie im Wartezimmer verwenden und Ihren Qualitätsanspruch dokumentieren.
● Auf der Internetseite des DZVhÄ/Arztsuche wird Ihre Diplomierung als besonderes Qualitätsmerkmal hervorgehoben.
● Für Mitglieder des DZVHÄ ist das Diplom kostenfrei, Nichtmitglieder entrichten einen Kostenbeitrag von 150 Euro an den ausstellenden Landesverband.
Stellen Sie die Weichen für eine hochwertige ärztliche Homöopathie in Deutschland und für eine erfolgreiche eigene Praxis! Beantragen Sie Ihr Diplom umgehend bei Ihrem zuständigen Landesverband! Verwenden Sie das Diplom auf Ihrem Praxisbriefkopf, Ihren Rezepten, Ihrem Praxisschild, um auch nach außen den Qualitätsanspruch zu dokumentieren!
Voraussetzungen zur Erlangung des Homöopathie-Diploms
Sie können dieses Diplom beantragen, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
1. Sie haben Ihre Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ entsprechend der vor 1993 gültigen Weiterbildungsordnung in 1,5 Jahren absolviert. Der DZVhÄ honoriert Ihre zwischenzeitlich gesammelte Praxiserfahrung. Mit der Antragstellung erklären Sie, dass Sie...
• in der Lage sind, 100 Stunden Weiterbildung in Seminaren Ihrer Wahl zur Einzelmittelhomöopathie innerhalb der letzten 10 Jahre nachzuweisen, und
• in Ihrer Praxis in den letzten Jahren ganz überwiegend homöopathische Einzelmittel verordnet haben.
2. Sie haben Ihre Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ nach der jetzt auslaufenden Muster-Weiterbildungsordnung bis 2004 bzw. 2005 in Kursen und Fallseminaren eines Landesverbandes des DZVhÄ absolviert:
• 6 Kurse à 40 Stunden
• 300 Stunden Fallseminare (50 Fälle in Gruppenarbeit; 10 eigene Fälle, davon 5 chronische; 10 vorgegebene Fälle; Arzneiauswahl unter 100 Einzelmitteln)
und
• seit mindestens 2 Jahren unter Anleitung (d. h. nicht in eigener Praxis) in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung) gearbeitet.
Diese Vollausbildung gilt als „Goldstandard“.
Nach Vorlage der Ausbildungs- und Prüfungsnachweise bei Ihrem
Landesverband und Überprüfung erhalten Sie sofort das Diplom!
3. Sie werden Ihre Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung "Homöopathie" unter den Bedingungen der neuen Weiterbildungsordnung (MWBO 2003) erwerben (4 Kurse – A bis D à 40 Stunden und 100 Stunden Fallseminare plus Prüfung bei der Landesärztekammer).
In diesem Fall müssen Sie diese Grundausbildung ergänzen durch 2 weitere Kurse à 40 Stunden (E und F) sowie zusätzlich 200 Stunden Fallseminare inklusive Supervision (mit Abschlusskolloquium), wie sie von den Landesverbänden des DZVhÄ auch weiterhin angeboten werden. Damit erreichen Sie auf freiwilliger Basis das Qualitätsniveau der Vollausbildung, was Ihnen der DZVhÄ mit dem Homöopathie-Diplom auf Antrag bestätigt.
Wie bei der Landesärztekammer Bayern zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Homöopathie sind 24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung Voraussetzung zum Erwerb des Diploms.
Was kostet das Diplom und wo beantrage ich es?
DZVhÄ-Mitglieder erhalten das Homöopathie-Diplom kostenlos, Nichtmitglieder zahlen für die Ausstellung des Diploms und die Verlängerung nach je 5 Jahren 150 Euro an den ausstellenden DZVhÄ-Landesverband.
Wie lange gilt das Diplom, was muss ich tun um es zu behalten?
Nach Ausstellung verpflichten Sie sich, sich auch in der Zukunft
regelmäßig fortzubilden, und legen dem zuständigen Landesverband
alle fünf Jahre Nachweise über 100 Punkte (= 100 Stunden in 5 Jahren) Ihrer Teilnahme an vom DZVhÄ anerkannten Fortbildungen in homöopathischer Einzelmittelhomöopathie vor. Nach Überprüfung der Nachweise wird der DZVHÄ die Gültigkeit des Homöopathie-Diploms um weitere 5 Jahre verlängern (kostenfrei für Mitglieder, für Nichtmitglieder fallen Kosten von 150 Euro an).
Die Bundesärztekammer legt Wert auf die Feststellung, dass dieses Homöopathie-Diplom keine Bezeichnung aus der Weiterbildungsordnung der Kammern ist. Das Diplom entspricht nicht der Zusatzbezeichnung Homöopathie, die Voraussetzungen des Diploms übersteigen die Anforderungen für die Zusatzbezeichnung. Der Verfall des Diploms infolge nicht erfüllter Fortbildungsverpflichtung führt auch nicht zum Entzug der Zusatzbezeichnung.
Ansprechpartner für Fragen zum Homöopathie-Diplom
Weitere Fragen zum Homöopathie-Diplom des DZVhÄ beantworten Ihnen gerne die Ansprechpartner für Diplom-Angelegenheiten bei den Landesverbänden. Liste der LV-Ansprechpartner (Stand 10/2009) hier als pdf herunterladen <+>
|
|